Baumwertermittlung

Man sagt nicht selten: „Alles hat seinen Preis!“ Bäume auch. Das fängt schon im Gartencenter oder der Baumschule an.

Man sagt auch: „Einen alten Baum verpflanzt man nicht“! Hat der dann überhaupt noch einen Wert? Ja. Es ist so wie bei einer Immobilie und tatsächlich berechnet sich der Baumwert so ähnlich wie ein Immobilienobjekt.

Der Anlass bei dem es zur Baumwertermittlung kommt, ist in aller Regel ein anderer als bei Grundbesitz Dabei geht es meistens um Kaufen und Verkaufen. Bei Bäumen wird der Baumwert ermittelt, wenn Schadensersatzforderungen gestellt werden. Deswegen kommt dann als geeignetes Mittel zur Baumwertermittlung ein Sachwertverfahren zum Einsatz. Z.B. die Methode Koch.

Was ist ein Baum wert?

Baum ist nicht gleich Baum! Das hat nicht nur etwas mit den unterschiedlichen Baumarten und Sorten zu tun. Es geht einfach um den Standort derselben und im Besonderen um die Funktion von Gehölzen. Bäume in Plantagen oder im Wald haben i.d.R. einen am Ertrag orientierten Wert. Das können die Früchte sein, Nutzholz im Wald oder als Pflanzware aus der Baumschule.

Bäume in der Stadt, in Gärten, Parks und Anlagen, an Straßen und der Baum bei Ihnen zuhause haben eine andere Funktion. Dabei handelt es um sogenanntes Schutz- und Gestaltungsgrün. Hier steht der Wert eines Baumes in direktem Zusammenhang zu dem Immobilienwert des Grundstücks, mit dessen Untergrund er fest verwurzelt ist.

Was ist MEIN Baum wert?

Wozu eine Antwort auf diese Frage? Zweifellos hat ein Baum, der auf Ihrem Grund und Boden steht, einen ideellen Wert für Sie. Aber durch seine Funktion auf dem Grundstück gibt es die enge Beziehung zum Geldwert Ihrer Immobilie. Bäume können wertsteigernd aber eben auch wertmindernd sein. Daher kann jeder Euro den Sie für Baumschnitt ausgeben auch wie eine Investition betrachtet werden.

Also, neben Ihren rechtlichen Verpflichtungen als Baumeigentümer, z.B. der Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB oder nachbarschaftsrechtlichen Erfordernissen, ist der Baum-Wert ein weiterer Faktor den man im Blick behalten sollte.

Wertermittlung

Üblicherweise kommt es erst im Zusammenhang mit rechtlichen Erfordernissen zu einer Wertermittlung von Gehölzen. Die gängigen Methoden und Tabellen für die Wert-Ermittlung die zur Anwendung sind die Methode Koch, ZierH, WertV und weitere. Spätestens dann, also in der Zeit vor einem Schadensereignis oder der Klage vor Gericht, zahlt sich der richtige Umgang mit dem eigenen Baumbestand aus.

Was können Sie tun?

Lassen Sie sich gut beraten. Achten Sie bei der Suche nach Anbietern von Leistungen in der Baumpflege auf Qualifikationen wie „Fachagrarwirt Baumpflege“ oder ein abgeschlossenes Arboristik Studium. Oder die EU-Zertifikate ETT (European Tree Technician) und ETW (European Tree Worker) Des Weiteren können Sie sich durch Baumkontrollen gegen privatrechtliche Schadensersatz-Ansprüche anderer schützen. Ein Baumgutachten hilft ihnen bei der Durchsetzung eigener Ansprüche weiter. Bei größeren Baumbeständen, behalten Sie mit einem Baumkataster den Überblick über Maßnahmen und Aufwendungen.

„Rund um den Baum“ unterstützt Sie gerne dabei. Nehmen Sie Kontakt mit dem Mitarbeiter in Ihrer Nähe auf.